Ortsplanungsrevision HitzkirchTotalrevision der Ortsplanung Hitzkirch Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger In Hitzkirch sind zwischen 1991 und 2009 rund 560 Wohnungen und Einfamilienhäuser gebaut worden. Eine stolze Zahl, wenn man bedenkt, dass im gleichen Zeitraum die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner nur um rund 850 oder um 22 Prozent anstieg. Die Zonenplanungen der ehemaligen sieben Gemeinden liegen zwischen zehn und fünfzehn Jahren zurück. Aufgrund der Fusion der ehemaligen Gemeinden Gelfingen, Hämikon, Hitzkirch, Mosen, Müswangen, Retschwil und Sulz auf den 1. Januar 2009 ist es richtig und wichtig, dass die heute noch gültigen sieben Zonenplanungen und sieben Bau- und Zonenreglemente zusammengeführt und gleichzeitig gründlich revidiert werden. Das veränderte Einkaufsverhalten und der Bau von Einkaufszentren und Fachmärkten im Seetal können zum Verlust von Einkaufsläden im Dorfzentrum von Hitzkirch - im Dorfkern - führen. Die Verkehrsprobleme, die durch die hohe Mobilität verursacht werden, sind vor allem im Gemeindeteil Hitzkirch ungelöst. Den Erscheinungsbildern der einzelnen Ortsteile wird künftig eine grosse Bedeutung beigemessen. Diese werden vor allem durch die Bauprojekte von Privaten und von der öffentlichen Hand beeinflusst werden. Das alles hat den Gemeinderat veranlasst, das Projekt Ortsplanungsrevision einzusetzen. Damit diese Revision erfolgreich durchgeführt werden kann, will der Gemeinderat auch Sie ins Verfahren mit einbeziehen. Dies soll mittels zweier öffentlichen Veranstaltungen geschehen. Wir wollen Ihnen die Entwicklungsstrategie präsentieren und Sie dazu animieren, Stellung zu nehmen. Im Rahmen dieser Mitwirkung können allerdings keine Einsprachen erhoben werden. Es geht um eine offene Diskussion der Strategievorstellungen, an der sich alle Interessierten beteiligen können. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihr engagiertes Mitdenken und Mitmachen! Ortsplanung Hitzkirch Cornelius Müller Präsident Projektleitung
Weiteres Vorgehen Mit der Formulierung der Gemeindestrategie und der Erarbeitung des Leitbilds der Gemeinde Hitzkirch durch den Gemeinderat ist ein erster Schritt in der Revision der Ortsplanung getan. Anlässlich der Orientierungsversammlung vom 30. August 2011 wird diese Arbeit durch den Gemeinderat vorgestellt. Am 29. November 2011 findet eine Gemeindeversammlung statt, an welcher das Leitbild der Gemeinde traktandiert sein wird. Die Projektorganisation Ortsplanung erarbeitet im Anschluss ein Siedlungsleitbild für die Gemeinde. Noch im Rahmen dieser Erarbeitung können Sie anlässlich der Szenarienkonferenz vom 23. September 2011 sich aktiv einbringen und im Frühjahr 2012 (24.04.2012) anlässlich einer weiteren öffentlichen Veranstaltung sich zum erarbeiteten Siedlungsleitbild vernehmen lassen. Im Anschluss an die Erstellung des Siedlungsleitbilds wird ab Mitte 2012 die Nutzungsplanung in Angriff genommen. Diese komplexe Arbeit stellt eine grosse Herausforderung dar. Die Bevölkerung kann bei der Nutzungsplanung mitwirken. Einerseits soll die Planung an Gemeinde- oder Orientierungsversammlungen erörtert werden, andererseits wird es ein öffentliches Auflageverfahren geben, welches die Möglichkeit gibt, Vorschläge einzureichen oder Einwendungen zu erheben. Es ist auch möglich, dass die Projektleitung beschliesst, dass Meinungsumfragen gemacht werden sollen. Das Produkt - der Zonenplan, das neue Bau- und Zonenreglement sowie allfällige Bebauungspläne - werden von den kantonalen Stellen einer Vorprüfung unterzogen. Die Vorprüfung dient dazu, allfällige Mängel, bezüglich der im Genehmigungsverfahren zu prüfenden Voraussetzungen der Genehmigung, frühzeitig zu erkennen und noch vor der öffentlichen Auflage sowie der Beschlussfassung durch die Stimmberechtigten korrigieren zu können. Ein wichtiger Bestandteil der Unterlagen ist der Planungsbericht. Das Produkt der Vorprüfung ist ein Bericht, der folgende Äusserungen enthält:
Aufgrund des Vorprüfungsberichts überarbeitet die Gemeinde die Unterlagen. Nach der Vorprüfung legt die Gemeinde den Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement während 30 Tagen öffentlich auf und macht die Auflage öffentlich bekannt. Während diesen 30 Tagen besteht die Möglichkeit, Einsprache zu machen. Einsprachen sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und dessen Begründung schriftlich einzureichen. Die Gemeinde prüft die Einsprachen und versucht diese gütlich zu erledigen. Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten den Zonenplan, das Bau- und Zonenreglement und die verbleibenden Einsprachen zur Beschlussfassung. Die Beschlüsse der Stimmberechtigten können innert 20 Tagen, seit dem Tag der Beschlussfassung, mit Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsrat angefochten werden. Der Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Genehmigung durch den Regierungsrat. Die Gemeinde hat die Genehmigung des Zonenplans, des Bau- und Zonenreglements und allfälliger Bebauungspläne im Luzerner Kantonsblatt zu veröffentlichen.
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