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Hundeverbot auf öffentlichen Spielplätzen

Signalisation wird verdeutlicht

Auf öffentlichen Spielplätzen gilt gemäss der kantonalen Hundehalteverordnung ein Hundeverbot. Diese Regelung dient in erster Linie dem Schutz der Kinder, die die Anlagen nutzen, sowie der Sauberkeit und Hygiene im Spielbereich.

Um die Bevölkerung besser über die geltenden Bestimmungen zu informieren, wurden an den öffentlichen Spielplätzen neue Hinweisschilder angebracht. Die Gemeinde reagiert damit auf wiederholte Beobachtungen, dass trotz des bestehenden Verbots vereinzelt Hunde auf die Spielplätze mitgenommen wurden. Die neuen Schilder sollen das Bewusstsein für die geltenden Regeln stärken und dazu beitragen, Missverständnisse oder Unwissen zu vermeiden. Die Verantwortlichen bitten die Bevölkerung, das Hundeverbot einzuhalten. „Spielplätze sollen sichere Orte für Kinder sein – frei von möglichen Gefahren oder Verunreinigungen“, betont die Verwaltung. Die Mitarbeit aller sei entscheidend, um diese Sicherheit zu gewährleisten. Mit der deutlicheren Signalisation beabsichtigt die Gemeinde, das Zusammenleben aller Nutzerinnen und Nutzer im öffentlichen Raum weiter zu verbessern und ein freundliches Miteinander zu fördern.