IDEE SEETAL: Teilrevision des regionalen Entwicklungsplans (REP) IDEE SEETAL betreffend Speziallandwirtschaftszonen für pflanzliche Produktion
Im Sinne von § 13 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Luzern liegt während 30 Tagen, vom 04. April bis 02. Mai 2026, bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverbands IDEE SEETAL, Hauptstrasse 25a, 6280 Hochdorf, sowie in den Gemeindeverwaltungen der Verbandsgemeinden öffentlich auf:
Personen, Organisationen und Behörden der betroffenen Gebiete können sich zu dieser Vorlage äussern (§ 6 und 13 PBG).
Die Stellungnahmen sind schriftlich, mit Namen und Adresse versehen, bis spätestens 02. Mai 2026 (Datum des Poststempels) an die Geschäftsstelle des Gemeindeverbands IDEE SEETAL, Hauptstrasse 25a, 6280 Hochdorf, einzureichen.