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Baldeggersee: Verbot Stand-up-Paddles (SUP)

Ab der Badesaison 2026

Der Baldeggersee ist ein besonders wertvolles Naturschutzgebiet. Um das empfindliche Ökosystem weiterhin zu schützen und die Sicherheit in den Badebereichen zu gewährleisten, wird ab der Badesaison 2026 das Benutzen von Stand-up-Paddles (SUP) auch innerhalb der offiziellen Badeplätze verboten.

Der Entscheid wurde von Pro Natura und den beiden Gemeinderäten Hitzkirch und Hochdorf gefällt. Die Regelung ergänzt das bereits bestehende generelle Fahrverbot auf dem Baldeggersee für alle Wasserfahrzeuge, einschliesslich SUP sowie Paddel- und Ruderboote. Mit der einheitlichen Regelung wird der Schutz des Baldeggersees gestärkt, die Einschleppung der invasiven Quagga-Muschel verhindert und die Sicherheit in den stark frequentierten Badebereichen erhöht. Die Quagga-Muschel breitet sich in Schweizer Seen aus und wird häufig über ungereinigte Wasserfahrzeuge und Schwimmgeräte eingeschleppt. Sie verdrängt einheimische Arten, verändert das ökologische Gleichgewicht und kann Leitungen verstopfen. Ist sie einmal etabliert, lässt sie sich kaum mehr entfernen. Das Baden im Baldeggersee bleibt weiterhin ausschliesslich in den offiziellen Badeanlagen erlaubt. Die Gemeinden Hitzkirch und Hochdorf sowie Pro Natura Luzern danken der Bevölkerung für das Verständnis und den Beitrag zum Schutz dieses einzigartigen Naturraums.