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Absolutes Feuerverbot im Wald aufgehoben

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück. Damit gilt noch ein bedingtes Feuerverbot. Wegen der regional unterschiedlich ausgefallenen Niederschlagsmengen ist jedoch insbesondere im nördlichen Teil des Kantons mit Feuer im Wald und in Waldesnähe sowie im Freien weiterhin grosse Vorsicht geboten.

Folgende Verhaltensregeln sind daher dringend empfohlen:

  • keine Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • nur fest eingerichtete Feuerstellen benutzen
  • bei starkem Wind – vornehmlich vor und während Gewittern – wegen des starken Funkenflugs kein Feuer entfachen
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor dem Weggehen immer löschen und sicherstellen, dass Feuer und Glut tatsächlich erloschen sind

Die Allgemeinverfügung finden Sie hier: Allgemeinverfügung betreffend Aufhebung Feuerverbot