Im Sommer 2024 hat der Gemeinderat die Firma Oekowatt AG mit der Erarbeitung einer kommunalen räumlichen Energieplanung beauftragt. Angestrebt werden eine sichere, erneuerbare Energieversorgung und eine Absenkung der Treibhausgas-Emissionen auf "Netto Null" bis spätestens im Jahr 2050. Die Massnahmen sind sowohl als Beitrag gegen den Klimawandel wie auch gegen zukünftig mögliche Energiemangellagen von grosser Bedeutung. Sie fördern die Unabhängigkeit von ausländischen Energielieferanten und führen mittel- bis langfristig zu tieferen Energiekosten.
Der vom Gemeinderat eingesetzte Echoraum hat an zwei Sitzungen die Stossrichtungen und Massnahmen-Vorschläge der Energieplanung diskutiert und wertvolle Inputs gegeben. Zudem wurden auch Gespräche mit den Betreibern der bestehenden Wärmeverbünde in den Ortsteilen Hitzkirch, Hämikon und Müswangen geführt, und das Potenzial für allfällige neue Wärmeverbünde wurde konkretisiert. Der Gemeinderat hat die kommunale räumliche Energieplanung Hitzkirch im September 2026 als Konzept verabschiedet und für die Kommunikation freigegeben.
Am 21. September 2026 haben die Hitzkircher Ortsparteien den Informations-Anlass «Stromkosten in Hitzkirch optimieren» durchgeführt und die Möglichkeiten aufgezeigt, wie in der Gemeinde produzierter Strom aus erneuerbaren Energien zu günstigen Preisen an lokale Stromkonsumenten verkauft werden kann – ganz nach dem Motto «Aus der Gemeinde – für die Gemeinde». Die kommunale räumliche Energieplanung konnte an diesem Anlass im Überblick präsentiert werden. Sie wird zukünftig für alle Aktivitäten im Energiebereich eine wertvolle Grundlage bilden.
Die im Massnahmenkatalog enthaltenen Energieplankarten zeigen die Prioritäten für die nachhaltige Energieversorgung in allen Ortsteilen auf. Parallel dazu wird sich die Ortsplanungskommission im Rahmen der Gesamtrevision der Ortsplanung mit der Energieplanung befassen und prüfen, in welcher Form sie in den Ortsplanungsinstrumenten zielführend umgesetzt werden kann. Auch die Umweltkommission wird auf der Grundlage der kommunalen räumlichen Energieplanung Massnahmen prüfen und gegebenenfalls umsetzen.
An einer zukünftigen Gemeindeversammlung wird die kommunale räumliche Energieplanung den Stimmberechtigten zur Kenntnisnahme vorgelegt.