Navigieren in Hitzkirch

Gesamtrevision Kantonaler Richtplan

Der Richtplan ist das strategische Führungsinstrument des Kantons für die Koordination und Steuerung der räumlichen Entwicklung des ganzen Kantons Luzern. Er legt dazu die zu berücksichtigenden raumordnungspolitischen Zielsetzungen fest.

Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens sind alle Interessierten eingeladen, zur Gesamtrevision des Kantonalen Richtplans Stellung zu nehmen.

Gleichzeitig mit der öffentlichen Mitwirkung hat der Regierungsrat den Richtplanentwurf beim Bund zur Vorprüfung eingereicht. Liegen die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung und der Vorprüfung vor, wird der Richtplanentwurf überarbeitet und danach für 60 Tage öffentlich aufgelegt. Anschliessend unterbreitet die Regierung dem Kantonsrat die Gesamtrevision zur Beratung der räumlichen Entwicklungsziele und -strategien (Kapitel Z) sowie zur Kenntnisnahme der weiteren Inhalte. Der Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat. Der gesamte Prozess wird voraussichtlich gegen Ende 2025 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen

Übersicht | E-Mitwirkung Kanton Luzern

Stellungnahme des Gemeinderats vom 25. Januar 2024

Im September 2023 hat das kantonale Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend die Gesamtrevision des kantonalen Richtplans eröffnet. Alle Unterlagen sind digital abrufbar (hier klicken).

Der Gemeinderat hat am 25. Januar 2024 seine Stellungnahme verabschiedet (hier klicken [pdf, 94 KB]). Grundsätzlich beurteilt er den vorliegenden Entwurf des kantonalen Richtplans als wertvolle Grundlage für die mittel- bis langfristige Entwicklung der Gemeinde Hitzkirch, teilweise besteht jedoch noch Optimierungs-Potenzial:

  • Die Raumentwicklungsstrategie mit den neuen Raumtypen sowie den Zentren und Gemeinden mit Stützpunktfunktionen wird begrüsst. Die darauf aufbauenden Vorgaben für die Siedlungsentwicklung (Gemeindekategorien, Dichte- und Wachstumswerte) werden für die Stützpunktgemeinde Hitzkirch ebenfalls als positiv beurteilt. Prüfenswert erscheint eine ergänzende Rechtsgrundlage, damit die Gemeinden das quantitative bauliche und das Einwohner-Wachstum innerhalb der bestehenden Bauzonen lenken können.
  • Unterstützt werden auch die Strategien für eine nachhaltige Entwicklung des Tourismus im Seetal. Allerdings ist das Schloss Heidegg explizit als Ziel für Tourismus- und Freizeitnutzungen zu erwähnen.
  • Die Ziele und Strategien für die Mobilitätsentwicklung werden als zielführend beurteilt. Allerdings sind ergänzend zu den Hauptverkehrsachsen (Seetalstrasse und Seetalbahn) sowohl strassen- wie auch ÖV-seitige Querverbindungen Richtung Beromünster – Sursee und ins Freiamt nach Muri und Wohlen aufzunehmen.
  • Festgehalten wird im Weiteren der grosse Stellenwert der Kulturlandschaft, die den Lebensraum der Gemeinde Hitzkirch prägt. Die entsprechenden Ziele und Strategien werden grösstenteils unterstützt. Der Siedlungstrennraum Nr. 20 bei Mosen muss jedoch aufgehoben oder mindestens verschoben werden, damit die im Gebiet Füllimatt ansässige Firma peka-metall AG sich am bestehenden Standort weiterentwickeln kann. Wo es zu Interessenkonflikten kommt, werden partnerschaftlich erarbeitete Lösungen als erfolgversprechender beurteilt als strikte kantonale Vorgaben.
  • Die Ziele und Strategien zugunsten einer innovativen, zukunftsfähigen Landwirtschaft werden als vielversprechend beurteilt. Die Lösungsansätze überzeugen allerdings noch nicht auf der ganzen Linie und müssen entsprechend sorgfältig weiterentwickelt werden.
  • Im Gebiet Chilchfeld (Gemeinden Hitzkirch und Ermensee) wird neu ein potenzielles Kiesabbaugebiet bezeichnet. Der Gemeinderat erkennt mehr Vor- als Nachteile und unterstützt grundsätzlich die Festlegung.

Weitere Links

An Stellungnahme anschliessen | E-Mitwirkung Kanton Luzern